Einleitung
Zum 1.3.1999 ist das neue Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten, das aber noch nicht überall im Unternehmerbewusstsein angekommen ist.
Altlasten werden gerne beiseite geschoben, weil sie selten zu neuen Konzepten dienen können. Dabei sind sie meistens mit großen Haftungsrisiken verbunden,
die der Staat gerne auf private Schuldner abwälzen will. Altlasten spielen aber nicht nur im Umweltrecht wegen Sanierungspflichten eine Rolle,
sondern auch in anderen Rechtsgebieten:
- Im Kauf- oder Pachtrecht, wenn es um die Haftung für belastete Grundstücke geht.
- Im Bankenrecht, wenn die Bank die Darlehensgewährleistung wegen bekannt gewordenen Altlasten überprüft.
- Im Strafrecht, wenn es um die Verantwortung für Altlasten geht.
- Im Versicherungsrecht, wenn es um die Frage der Übernahme von Sanierungskosten durch die Haftpflichtversicherung geht.
- Im Steuerrecht, wenn es um die Frage geht, wie Sanierungsaufwendungen steuerrechtlich geltend gemacht werden können.
Daraus ergibt sich, dass es sich beim Bodenschutzrecht um eine wichtige Quer-schnittsaufgabe im Unternehmen handelt.
Die notwendigen Informationen zu den bodenschutzrechtlichen Fragen werden in diesem Artikel gegeben.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Wie die Voraussetzung, Ermittlung, Kosten und Sanierung einer Altlast aussehen,
- welcher Geltungsbereich sich aus den Bundes- und der Landesbodenschutzge-setzen ergibt
- wie ein Sanierungsverfahren abläuft und
- welche Pflichten sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz ergeben.
Stichworte:
Abwehrpflicht, Altlasten, Bodenschutzrecht, bodenschutzrechtliche Pflichten, Bun-des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Derelinquent, Entsiegelungspflicht, Ermittlungspflicht der Behörde, Gesamtrechtsnachfolger des Verursachers, Haftungsbegrenzung, Länderrecht, Sanierungspflicht, Sanierungsverantwortliche, Vermeidungspflicht, Verwirkung, Wertausgleich.